Eintrittspreise & mehr

Was kostet der Kinobesuch regulär?

Der Kinobesuch kostet regulär 11,00 €. Bei Sondervorstellungen und Filmen mit Überlänge fallen Zuschläge an.

Welche Zuschläge werden bei Überlänge erhoben?

Bei Filmen mit Überlänge müssen wir unseren Betrieb anders organisieren. Daher werden kleine Aufschläge auf den Standardpreis erhoben: ab 131 Minuten 1 €, ab 171 Minuten 2 €.

Gibt es Ermäßigungen?

Ja, und zwar für Studierende und Auszubildende (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) und Gäste mit Schwerbehindertenausweis sowie der Bayerischen Ehrenamtskarte. Für diese Personen reduziert sich der reguläre Ticketpreis auf 9,00 €. Bitte den Ausweis unaufgefordert vorlegen.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gilt der gesonderte Ermäßigungspreis in Höhe von 7,50 € jederzeit und für alle regulären Vorstellungen.

Gibt es Ermäßigungen für Senioren?

Nein, aber es gibt Möglichkeiten, um bei uns zu sparen:

Was sind Kinder- und Familienfilme?

Regelmäßig heben wir in unserem Programm besonders kinder- und familiengeeignete Filme hervor meist am Wochenende, in den Schulferien und an Feiertagen.
Bei diesen Filmen zahlen Kinder den gesonderten Ermäßigungspreis von 7,50 €, begleitende Erwachsene einen ermäßigten Preis von 9,00 €.

FSK, Jugendschutz & "Muttizettel"

 

Liebe Eltern, bitte achten Sie unbedingt auf die jeweilige Altersfreigabe bzw. FSK-Kennzeichnung der Filme. Da uns Jugendschutz sehr wichtig ist und wir auch zur Einhaltung verpflichtet sind, kontrollieren wir im Zweifelsfall den Ausweis schon beim Ticketkauf vor Ort und nochmal beim Einlass in den Saal. Eine Ausnahmeerlaubnis der Eltern reicht hier nicht.

Wenn Kinder/Jugendliche eine Vorstellung alleine besuchen sind neben den FSK-Richtlinien bestimmte Zeitvorgaben einzuhalten. Minderjährige Kinobesucher ab 6 bis einschließlich 13 Jahren sind verpflichtet, das Kinogebäude um 20 Uhr, Kinobesucher ab 14 bis einschließlich 15 Jahren um 22 Uhr und Kinobesucher ab 16 bis einschließlich 17 Jahren um 24 Uhr zu verlassen.

BEI FSK 16 & FSK 18 GIBT ES ABSOLUT KEINE AUSNAHMEN!

Es gelten weder Begleitpersonen noch die Erlaubnis der Eltern! Hier ist es zwingend notwendig, dass jeder Besucher die FSK selbst erfüllt! JEDER Gast, der einen Film mit FSK 16 anschauen will, muss mindestens 16 Jahre alt, bei FSK 18 mindestens 18 Jahre alt sein! 

Ausnahmen bei Begleitung

FSK 12: Kinder zwischen 6 und 12 Jahren dürfen den jeweiligen Film in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anschauen. Der Erziehungsberechtigte kann alternativ via „Muttizettel“ eine andere volljährige Person seines Vertrauens bestimmen, die an der Stelle der Eltern die Begleitung übernimmt. Hierfür ist der „Muttizettel“ auszufüllen und der Personalausweis vorzuzeigen. Mehr zum „Muttizettel“ und eine Vorlage zum Runterladen und Ausdruck finden Sie unten.

BEISPIEL: Ein Kindergeburtstag im Kino, die eingeladenen Kinder sind alle um die 10 Jahre alt, möchten aber in eine Filmvorstellung mit FSK 12 gehen. Ein Elternteil eines Kindes kommt daher mit in die Vorstellung. Damit diese Person offiziell bzw. rechtlich als Begleitperson gilt, muss der „Muttizettel“ von allen Eltern ausgefüllt werden, die ihre Kinder nicht selbst begleiten.

ZEITVORGABEN: Ist die FSK erfüllt, gelten dennoch Zeitvorgaben, in denen Kinder bzw Jugendliche sich ohne Begleitung einen Film anschauen dürfen. In Begleitung eines Elternteils gelten diese Zeitvorgaben allerdings nicht. Auch hier ist es möglich eine volljährige Person als Begleitperson zu bestimmen. Auch hier gilt: „Muttizettel“ vorab ausfüllen und Personalausweis mitbringen!

BEISPIEL: Ein Kind, 12 Jahre alt, würde gerne in die 20 Uhr Vorstellung eines FSK 12 Films gehen. Um 20 Uhr darf das Kind nicht mehr ohne Begleitperson im Kino sein, die Eltern haben keine Zeit, es zu begleiten. Der volljährige Bruder möchte gern mitgehen. Dann ist es möglich, jedoch muss er via „Muttizettel“ als Begleitperson beauftragt werden.

Der „Muttizettel“

Nach dem Jugendschutzgesetz haben Eltern die Möglichkeit, für die Begleitung ihres Kindes eine „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen. In Begleitung dieser Person, die erziehungsberechtige Eltern bzw. Elternteile ausdrücklich beauftragen müssen, sind erlaubt:

– der Kinobesuch von Kindern unter 6 Jahren

– der Kinobesuch von Kindern von 12 bis 16 Jahren bei Beendigung der Vorführung nach 22 Uhr

– der Kinobesuch von Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren nach Beendigung der Vorführung nach 24 Uhr

Bitte beachten Sie beim Erteilen des „Muttizettels“:

– Erziehungsbeauftragte müssen selbst volljährig sein.

– Sie müssen reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können. Sie übernehmen auch in rechtlicher Hinsicht Verantwortung und Aufsichtspflicht.

Der „Muttizettel“ ist nur vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sowie gegen Vorlage eines Ausweisdokuments der beauftragten Person gültig.

Also bitte vor dem geplanten Kinobesuch ausfüllen, damit es keine Missverständnisse gibt und wir wissen, dass Sie als Eltern einverstanden sind!

Hier gibt´s unseren „Muttizettel“ zum Ausdruck.